Hinweis: Dies ist die vor-editierte Version eines Artikels, der am 21.07.2025 von mir in der Zeit erschienen ist. Das Copyright der veröffentlichten Version des Artikels liegt bei der Zeit. Dies ist die Version, die ich vorher erstellt habe.
Wer schockierte junge Menschen sehen will, muss nur zum Amtsarzt gehen. Denn dort kullern Beamtenanwärtern die Tränen über die Wangen, wenn sie nicht verbeamtet werden. Verständlich: wer denselben Job als Angestellter macht, zahlt anders als Beamte zusätzlich zur Lohnsteuer auch Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Eine Lehrerin, die in NRW als Angestellte einsteigt, verdient dadurch monatlich netto über 500 Euro weniger als ihre Kollegin, die als Beamte denselben Job macht. Für die meist höheren Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommt sie dann nicht einmal einen Arzttermin. Ruft dahingegen die privat versicherte Kollegin an, ist jederzeit ein Termin frei. Noch schlimmer wird es im Ruhestand. Während die Angestellte trotz 45-jähriger Einzahlungen mehr als die Hälfte ihres Einkommens verliert, die Beamte sich nach 40 Dienstjahren über eine Pension von 71,75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens freuen. Dafür hat sie zwar nie Beiträge gezahlt – aber das macht nichts. Gezahlt wird die Pension schließlich aus Steuermitteln.
Aktuell zahlt der Staat deswegen für jeden seiner 1,4 Millionen Pensionäre im Schnitt 3.240 Euro monatlich. Insgesamt rund 55 Milliarden Euro jährlich. Zählt man die Versorgung der Hinterbliebenen hinzu, entspricht dies etwa 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.[1] Und die Kosten steigen von Jahr zu Jahr.[2]
Diese Privilegien sind besonders für besserverdienende Beamte kaum noch zu rechtfertigen. Während in den letzten Jahren viele gesellschaftliche Gruppen Kürzungen hinnahmen, blieben Beamte weitgehend verschont – auch, weil sie als zuverlässige Wähler gelten, solange man sie nicht verärgert. Politisch klug? Vielleicht. Doch wirtschaftlich sinnvoll? Immer weniger in Zeiten des Fachkräftemangels, Rentenkürzungen und überforderter Gesundheitsversorgung.
Mittlerweile ist kaum noch erklärbar, wieso Beamte nach nur 40 Arbeitsjahren mit 67 Jahren knapp 72 Prozent ihres letzten Bruttolohns als Pension beanspruchen können. Eine Ausnahme sind jene, die körperlich schwere Arbeit verrichten. Sie dürfen heute schon früher in Pension gehen und sollten dieses Privileg auch weiterhin haben. Eine Armee von 70-jährigen wird Putin nicht aufhalten, und aus einem brennenden Haus will man von ihnen auch nicht gerettet werden.
Anders sieht es bei Richtern, Staatsanwälten, Professoren, Diplomaten oder Ministerialbeamten aus. Sie sind oft noch fit und gesund, wenn sie in Pension geschickt werden. Man sieht das an Politikern. Konrad Adenauer war 73 Jahre und hätte also längst in Pension sein müssen, als er sein Amt als Bundeskanzler antrat. Olaf Scholz hätte sich mit seinen 67 Jahren nicht noch einmal um das Amt des Bundeskanzlers bewerben dürfen – wobei, vielleicht das wäre das in diesem speziellen Fall auch besser so gewesen. Doch ebenso wie Spitzenpolitiker rekrutieren sich höhere Beamte oft aus gesellschaftlichen Schichten mit hoher Lebenserwartung und entsprechend langer Gesundheit. Professoren leben im Schnitt 6 Jahre länger als Arbeiter. Und viele erledigen ihre Jobs nicht nur gut, sondern auch gerne. Geeigneter Nachwuchs ist dahingegen immer schwerer zu finden. Und selbst, wo man ihn für den Staatsdienst gewinnen kann, fehlt er daraufhin dem Privatsektor.
Wissen und Fähigkeiten lösen sich nicht mit 67 in Luft auf. Deswegen wirkt ein starres Pensionsalter wie ein Relikt aus der Zeit, als die Lebenserwartung noch mit der Zahl der Dienstjahre konkurrierte. Viel spricht deswegen dafür, das Pensionsalter für Beamte zu erhöhen. Wer bis 70 arbeitet und 43 Jahre Dienst leistet, könnte immer noch die volle Pension erhalten. Dänemark hat das generelle Renteneintrittsalter aufgrund der massiv gestiegenen Lebenserwartung bereits auf 70 erhöht, Irland hat es für seine Beamten getan. Dass körperlich belastete Berufe ausgenommen werden, ist selbstverständlich.
Ein Pensionsalter von 70 klingt also nach Zumutung, ist aber im internationalen Vergleich kein Novum – und für viele Berufe, in denen Erfahrung zählt, sogar ein Gewinn. Neuere Studien zeigen entsprechend, dass kristalline Intelligenz, also spezifische Fähigkeiten, wie sie in vielen Berufen gebraucht werden, noch bis etwa 60 Jahren zunehmen kann und danach erst langsam zurückgeht.[3] Die Vorstellung, ein erfahrener Staatsanwalt oder Professor würde mit 67 plötzlich zum alten Eisen gehört, ist also so plausibel wie die Annahme, dass ein Schachgroßmeister mit 67 den König mit der Dame verwechselt.
Viele Beamtenprivilegien scheinen erst einmal übertrieben, sind es aber nicht unbedingt. Unkündbar zu sein, erlaubt es verbeamteten Professoren beispielweise, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Doch nach 40 Jahren eine deutlich höhere Pension zu beziehen als Angestellte nach 45 Jahren, ist kein schützenswertes Privileg. Eine Anhebung des Pensionsalters von Beamten würde dafür viele Probleme auf einen Schlag lösen. Der Staat würde Milliarden sparen, wenn Pensionsausgaben zu Steuereinnahmen werden. Der öffentliche Dienst könnte wieder mehr Arbeit erledigen, was bitter nötig ist, wie jeder merkt, der in den letzten Jahren mit dem Staat zu tun hatte. Jahrzehntelange Erfahrung und spezifisches Wissen werden länger im öffentlichen Dienst gehalten und können an Berufseinsteiger weitergegeben werden. In Zeiten von Arbeitskräftemangel ist auch nicht zu befürchten, dass längere Dienstzeiten den Berufseinstieg für Jüngere erschweren. Auch dürfte kaum ein Berufseinsteiger von einem höheren Renteneintrittsalter abgeschreckt sein, denn – Hand aufs Herz – hätten Sie bei Ihrem Berufseinstieg überhaupt gewusst, wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen?
Nicht zuletzt würde solch eine Reform das Gerechtigkeitsempfinden der Angestellten stärken. Diese sind nicht nur kündbar, sondern sie können trotz ihrer Abgaben von einer staatlichen Pension nur träumen, ganz zu schweigen von den vielen Selbstständigen, die nicht einmal staatlich garantierten Erholungsurlaub kennen. Wer als Beamter keinen so körperlich fordernden Job wie Feuerwehrleute, Polizisten oder Soldaten macht, und trotzdem früher in Pension gehen will, kann dies weiterhin tun, dann jedoch mit Abschlägen, die seine Pension in die Nähe der Rente Angestellter bringen sollte. Auch bei Lehrern müsste man wohl in Rechnung stellen, dass ihre Arbeit ganz besonders anstrengend ist.
Zur Wahrheit gehört auch, dass die möglichen Einsparungen dadurch begrenzt sind, einfach weil es weitaus weniger Beamte als Angestellte gibt. Etwas über 50.000 Beamte treten jedes Jahr in den Ruhestand. Setzt man für jeden davon die Durchschnittspension von 3 240 Euro monatlich an, spart der Staat etwa 2 Milliarden, wenn jeder ein Jahr länger arbeitet.[4] Etwas höher wird die Summe, weil der Staat nicht nur Pensionen einspart, sondern auch Steuern einnimmt – ganz zu schweigen, vom Wert der erledigten Arbeit. Doch etwas niedriger wird die Summe, weil schon heute viele aus gesundheitlichen Gründen früher in Pension gehen, und diesen Ausweg sollte man selbstverständlich für all jene lassen, die einfach nicht mehr können. Durch Summen in dieser Größenordnung bekommt man vielleicht nicht gleich den Bundeshaushalt saniert. Aber die entscheidende Frage ist auch eine andere: Wenn der Staat zentrale Aufgaben nicht mehr erfüllt, wir von Superreichen eine Vermögens- und Erbschaftssteuer fordern, von Jugendlichen ein Pflichtjahr und von Angestellten ein niedrigeres Rentenniveau bei steigenden Sozialabgaben, sollten dann nicht auch wir Staatdiener etwas zur Instandsetzung des Staates beitragen? Beamte blieben von den Zumutungen der letzten Jahrzehnte weitgehend verschont. Zeit, dass wir uns dafür revanchieren und mit anpacken, das geht auch mit ein paar grauen Haaren.
[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_467_742.html
[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160022/umfrage/ausgaben-des-staates-fuer-pensionen/
[3] https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4906299/ https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34413509/
[4] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_467_742.html